Neues von den Mediabastlern - Oktober 2020
Cyberkriminalität: Das ist das größte Risiko für kleine und mittlere Unternehmen
Hätten Sie gedacht, dass nicht Viren und Spyware das größte Risiko für kleine und mittlere Unternehmen darstellen, sondern Attacken mit Erpressersoftware? Außerdem empfehlen wir einen Blick in das virtuelle Webdesignmuseum und haben den Begriff »Webinar« unter die Lupe genommen, der offenbar geschützt ist und angeblich schon abgemahnt wurde.
Mit lösegeldfreien Grüßen
Ihre Netzweltgefährten von Tramsen Media
Wo lauert die größte Cyber-Gefahr für kleine und mittelständische Unternehmen?
IT-Sicherheit gegen Viren, Spyware, Phishing & Ransomware
© Gangis_Khan - iStock
Computer-Viren kennt jeder, doch sollte mittlerweile kein internetfähiger Rechner mehr ohne zuverlässigen Virenschutz laufen. Gute Virenscanner und Antivirenprogramme erkennen zudem viele andere Bedrohungen wie Spyware und machen diese unschädlich. Und wenn der »Präsident aus Nigeria« mal wieder mit einer Überweisung in Millionenhöhe die Bankdaten per Phishing-Mail abgreifen will, läuten ohnehin alle Alarmglocken beim Anwender. Ransomware dagegen ist vergleichsweise wenig bekannt, birgt tatsächlich aber die größte Gefahr für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU).
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Webdesignmuseum: Websites im Wandel der Zeit
Wie wichtig sind Redesigns wirklich?
© SeventyFour - iStock
Was macht eine moderne Website aus? Spielt die Grafik eine große Rolle oder geht es letztlich nur um die technische Umsetzung und den Bedienkomfort, also die Usability? Ist ein regelmäßiges Redesign wirklich notwendig? Man könnte nun Bücher füllen, um die vorgenannten Fragen zu erörtern, oder man wirft alternativ einfach einen Blick in das Webdesignmuseum – denn hier offenbart sich die ungefilterte Realität wie gut oder schlecht ein Webdesign altert.
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Angebliche Abmahnung für den Begriff »Webinar«
Nur ein Gerücht oder droht eine Abmahnwelle
© AndreyPopov - iStock
Derzeit berichten viele Medien und Blogs über eine angebliche Abmahnung bei der Nutzung des Begriffs »Webinar« für Angebote von Onlineseminaren. Tatsächlich handelt es sich dabei um eine geschützte Marke, die bereits im Jahr 2003 eingetragen wurde. Doch was ist dran an der Sache? Dürfen Onlineseminare noch als Webinare bezeichnet werden oder nicht?
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